Kündigung der Wohnung
Nachdem wir das In-Principal Approval (IPA), also die vorläufige Erlaubnis zur Einreise unter einem Arbeitsvisum in Singapur, erteilt bekommen haben, haben wir als allererstes unsere Wohnung gekündigt. Denn wir haben bzw. hatten, wie wahrscheinlich viele in Deutschland, eine dreimonatige Kündigungsfrist. Der Umzug nach Singapur ist allerdings innerhalb von fünf Wochen nach Erteilung des IPAs geplant, sodass sich eine ungünstige zeitliche Überschneidung für uns ergibt. Leider gibt es auch bei einem Umzug ins Ausland kein Sonderkündigungsrecht, sodass wir nicht um die doppelte Mietzahlung umhinkommen werden.
Damit die Wohnung final übergeben werden kann, musste eine Wohnungsbegehung erfolgen, welche glücklicherweise noch vor unserem Umzug nach Singapur erfolgt. Vorab wurden wir bereits darüber informiert, dass die Wohnung im „Anmietungszustand“ abgenommen werden muss. Das heißt, dass kleinere Schönheitsreparaturen erfolgen müssen (z. B. Wände spachteln und streichen), aber leider auch, dass Laminat und Küche, die wir bei unserem Einzug verlegt bzw. verbaut haben, entfernt werden müssen. Es sei denn, es findet sich ein Nachmieter, der sich dazu bereit erklärt, die Wohnung in diesem Zustand zu übernehmen. Es ist jedoch unklar, ob es überhaupt einen Nachmieter geben wird, da unser Vermieter die Wohnung eventuell für anderweitige Zwecke nutzen möchte. Das macht die Sache natürlich nicht einfacher.
Diese Informationen waren für uns ein richtiger Hammer. Neben dem ganzen Stress sollen wir auch noch unsere Küche ausbauen, die wir ja voraussichtlich bis zum letzten Tag benutzen werden? Und wohin damit überhaupt? Muss man die “Verschrottung” ggf. sogar zahlen, oder findet sich vielleicht ein Käufer, der diese selbstständig ausbauen würde? Fragen über Fragen…
Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass wir die letzten Wochen also intensiv damit beschäftigt waren, unsere Wohnung in Berlin in ihren “Ursprungszustand” zu versetzen (also streichen, spachteln etc.) – soweit das bei voller Möblierung und bei gleichzeitigem Packstress eben geht. Gleichzeitig suchen wir einen Nachmieter, in der Hoffnung, dass wir uns mit der Vermietung einigen können.
Denn der Nachmieter würde vieles einfacher machen. Wir würden nicht nur die doppelte Mietzahlung sparen, sondern ggf. auch um den Ausbau der Küche und des Laminats drumherum kommen… Aktuell haben wir also nebenbei noch ziemlich viele Besichtigungen in der Wohnung, die wir zeitlich koordinieren müssen. Den Interessenten können wir aber gar keine richtigen Informationen geben, was die Sache zusätzlich erschwert.
Eine weitere Hiobsbotschaft der Vermietung war, dass wir bei der Abnahme der Wohnung persönlich anwesend sein müssen. Diese ist jedoch für Mitte November angesetzt – also vier Wochen, nachdem wir Deutschland bereits verlassen haben. Ein wenig komisch ist diese Regelung schon und auch nach mehrmaligem Nachfragen, ob man bei unserer Situation eine Ausnahme machen könnte, blieb die Vermieterin leider stur. Glücklicherweise steht Daniels Mutter in unserem Mietvertrag als Nebenmieterin, weshalb sie die Wohnungsübergabe für uns übernehmen kann. Andernfalls hätten wir wohl oder übel nochmal nach Deutschland fliegen müssen? Was für ein Quatsch…
Was rund um die Wohnung noch erledigt werden muss
Möbel – Was kommt mit und was muss weg?
Und dann sind da noch unsere Möbel, denn wir nehmen nicht alle mit nach Singapur. Diese müssen wir auch noch nebenbei verkaufen, verschenken, bzw. loswerden. Das alles muss aber koordiniert werden, denn wir wollen die Wohnung natürlich bestenfalls bis zum letzten Tag „voll benutzen“ können. Wie wir den Verkauf bzw. den Umgang mit Möbel und anderen Gegenständen in der Wohnung handhaben, könnt ihr hier nachlesen.
Nachsendeantrag bei der Post
Parallel haben wir schon einmal einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt. Denn nach unserem Auszug, der unabhängig von der Wohnungsabnahme durch die Verladung des Containers und unseren Flug nach Singapur klar terminiert ist, sollte keine Post mehr in unserer Berliner Wohnung ankommen. Durch den Nachsendeantrag wird unsere Post in Zukunft zu Daniels Eltern weitergeleitet. Theoretisch ginge zwar auch die Nachsendung ins Ausland, aber wir kennen unsere Adresse in Singapur ja noch nicht.
Verträge rund um die Wohnung kündigen
Ansonsten sollte man auch alle laufenden Verträge, die mit der Wohnung in Zusammenhang stehen, kündigen. Dazu gehören zum Beispiel Strom, DSL, Telefonanschluss, oder gewisse Versicherungen wie etwa die Hausratsversicherung. Glücklicherweise gilt hier – anders als bei der Wohnung – in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, weshalb wir alle Verträge problemlos kündigen konnten.
Wie geht es weiter?
Wir haben die Wohnung und alle dazugehörigen Versicherungen gekündigt und den Nachsendeantrag gestellt. Aktuell warten wir auf Information von unserer Vermietung, ob die Wohnung nach vermietet wird und hoffen gleichzeitig, dass im Falle dessen ein potenzieller Nachmieter in den Startlöchern steht, welcher bereit ist, unsere Küche und das verlegte Laminat zu übernehmen. Parallel führen wir an den Abenden Schönheitsreparaturen durch und packen nebenbei schon die ersten Kisten. Denn nächste Woche geht es schon nach Singapur! Lasst euch eins gesagt sein, so ein Umzug ins Ausland erfordert ganz schön viel Zeit und starke Nerven.
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